Home arrow Unsere Leistungen arrow Offene Hilfen
Sonntag, 5. Februar 2012
Hauptmenü
Home
Wir über uns
Mitgliedschaft
Unsere Leistungen
Ehrenamt
Eltern für Eltern
Freundes- und Förderkreis
Cafe / Bistro Intreff
Lebenshilfe Laden
Kontakt
Übersicht der offenen Hilfen PDF Drucken E-Mail
 

Nachfolgend geben wir eine kurze Übersicht über den Bereich der Offenen Hilfen.


→Mit einem Klick auf den jeweiligen Bereich kommen Sie direkt zum gewünschten Artikel.

 Kurzzeitpflege

 Familienentlastender Dienst (FeD)

 Beratung

Betreuung und Pflege mit Übernachtungsmöglichkeit

tage- oder wochenweise

• Entlastung im Alltag bei Urlaub,

     Krankheit oder Freizeitgestaltung

• Betreuung in der Familie des Behinderten,

   Helfers, FeD-Wohnung

Finanzierungsmöglichkeiten:

Pflegeversicherung SGB und Behördenumgang

 Ambulanter Pflegedienst

 

 Ambulant Betreutes Wohnen

Angebot der Leistungen des

Pflegeversicherungssatzes

 

Offene Hilfen


Einzelwohnen/Paarwohnen in

gemeinsamer Wohnung

Assistenz und fachliche Unterstützung,

Beratung im selbstbestimmten Wohnen



Interdisziplinäre Frühförderung  

Tagesstruktur für Senioren (Tango)

 Offene Behindertenarbeit

fördert Kinder bis 6 Jahre, bei deneneineEntwicklungs-

verzögerung oder

Behinderung festgestellt wurde.

Kostenlose Angebote für Eltern

•Krankengymnastie

• Ergotherapie

• Logopädie

Förder- und Freizeitangebote

ganztags und halbtags

•Freizeit u.Begegnung

•Sport und Spiel

•Erwachsenenbildung




Die Bereiche der  „Offenen Hilfen" der Lebenshilfe Traunstein e. V. umfassen den Familienentlastenden Dienst nach § 39 SGB XI, die Kurzzeitpflege nach § 42 SGB XI, die Angebote für Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI, die professionellen Beratungseinsätze nach § 37 SGB XI, die "Offene Behindertenarbeit", den „TANGO" (Tagesstrukturierende Maßnahmen für Senioren), das Ambulant Unterstützte Wohnen und die Interdisziplinäre Frühförderung (medizinische- und heilpädagogische Leistungen).


Was die Zukunft der Offenen Hilfen anbelangt, wird es auch hier zu veränderten Rahmenbedingungen kommen. Zum 01.01.2008 sind alle ambulanten Leistungen vom örtlichen Sozialhilfeträger auf den Bezirk Oberbayern übergegangen. Zum anderen trägt auch die Reform des SGB XI Pflege-Weiterentwicklungsgesetz (PflWG ab 01.07.2008) zu veränderten Strukturen bei.