|
Unterstützungsmöglichkeiten der Stiftung |
|
|
|
Zustiftung - Spende - Darlehen - eigene Stiftung
Die Stiftung Lebenshilfe Traunstein Hans Georg Lohr bietet Ihnen verschiedene Modelle, wie Sie die Arbeit der Lebenshilfe Traunstein unterstützen können. Dabei ist die Stiftung stets bemüht, mit Ihnen gemeinsam ein passendes Stiftungsmodell zu entwerfen, das Ihren individuellen Möglichkeiten entspricht.
Zustiftung
Mit einer Zustiftung erhöhen Sie das Grundkapital der Stiftung Lebenshilfe Traunstein Hans Georg Lohr. Zustiftungen können Schenkungen, Barzuwendungen, Immobilien, Grundstücke, Liegenschaften oder auch Sachgegenstände sein. Diese können zu Lebzeiten als einmaliger Betrag oder durch regelmäßige Teilbeträge geleistet oder durch testamentarische Verfügung auf die Stiftung übertragen und deren Erträge für den Stiftungszweck verwendet werden. Als Stifter erhalten Sie selbstverständlich eine Zuwendungsbestätigung zu Vorlage beim Finanzamt.
Spende
Selbstverständlich können Sie mit ganz normalen Spenden, die Sofort für den Stiftungszweck verwendet werden dürfen, der Stiftung ebenfalls helfen. Dafür erhalten Sie eine Zuwendungsbestätigung für das Finanzamt.
Darlehen
Das Darlehen ermöglicht Ihnen Ihr Vermögen sehr flexibel für einen guten Zweck einzusetzen. Sie stellen der Stiftung Lebenshilfe Traunstein Hans Georg Lohr einen Teil Ihres Vermögens für einen vertraglich bestimmten Zeitraum treuhänderisch zur Verfügung. Die Zinserlöse fließen in die Stiftung, das Darlehen erhalten Sie nach Ablauf der vereinbarten Frist, oder wenn Sie den Darlehensbetrag aus persönlichen oder wirtschaftlichen Gründen benötigen, zurück. Natürlich kann das Darlehen von Ihnen jederzeit - auch testamentarisch - in eine Zustiftung umgewandelt werden.
Eigene Stiftung (unselbständige Stiftung)
Mit einer unselbständigen Stiftung können Sie im Rahmen der Stiftung Lebenshilfe Traunstein Hans Georg Lohr ohne großen Aufwand eine eigene Stiftung einrichten. Der Vorteil: Sie bestimmen in einem Vetrag ganz individuell den Stiftungszweck. Die Stiftung kann Ihren Namen tragen und bleibt über Generationen dauerhaft mit Ihren Wünschen verbunden. Bis zu einem Drittel der Erträge Ihrer Stiftung darf für Ihre persönlichen Interessen, wie beispielsweise die direkte Zuwendung an Angehörige, eingesetzt werden. |
|