Sozial – na klar!
Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)
Ab Vollendung der Vollzeitschulpflicht bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres. Die Dauer ist in der Regel auf 12 Monate begrenzt. Die wöchentliche Arbeitszeit liegt bei 35 Stunden. Für die Tätigkeit erhält man eine Vergütung. Die Beiträge für Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung übernehmen wir für Sie.

"Während meinem FSJ bei der Lebenshilfe habe ich so viele neue und tolle Erfahrungen gesammelt, die mir auf meinen weiteren Lebensweg sicher weiterhelfen werden." Sarah Glück absolvierte ihr Freiwilliges Soziales Jahr in der Seniorenbetreuung der Lebenshilfe Traunstein.
Freie Stellen für ein FSJ bei der Lebenshilfe Traunstein ab 01.09.2020!
Bundesfreiwilligendienst (BFD)
Ab Vollendung der Vollzeitschulpflicht bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres. Die Dauer ist in der Regel auf 12 Monate begrenzt. Die wöchentliche Arbeitszeit liegt bei 35 Stunden. Für die Tätigkeit erhält man eine Vergütung. Die Beiträge für Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung übernehmen wir für Sie.
Weitere Informationen: www.bundes-freiwilligendienst.de