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Zustiftungen

Mit einer Zustiftung erhöhen Sie das Grundkapital der Stiftung Lebenshilfe Traunstein Hans Georg Lohr. Zustiftungen können Schenkungen, Barzuwendungen, Immobilien, Grundstücke, Liegenschaften oder auch Sachgegenstände sein. Diese können zu Lebzeiten als einmaliger Betrag oder durch regelmäßige Teilbeträge geleistet oder durch testamentarische Verfügung auf die Stiftung übertragen und deren Erträge für den Stiftungszweck verwendet werden. Als Zustifter erhalten Sie eine Zuwendungsbestätigung zur Vorlage beim Finanzamt. (Stiftung Hans Georg Lohr)

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