Selbstbestimmt bis zuletzt - eine Stimme haben
Durch den § 132g SGB V des Palliativ- und Hospizgesetzes wurde auch für Einrichtungen der Eingliederungshilfe die Möglichkeit der Beratung zur Gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase geschaffen. Das Recht auf Autonomie und Selbstbestimmung der Menschen mit Behinderung wird, wie bereits im Bundesteilhabegesetz under UN-Behindertenrechtskonvention, nochmals deutlich gestärkt.
Das Beratungsangebot richtet sich, unabhängig von Alter und Behinderung an Menschen, die in der Lebenshilfe wohnen oder arbeiten.
Auch Angehörige, gesetzliche Betreuer*innen und Personen, die an der Versorgung, Betreuung und Pflege der Menschen mit Behinderung beteiligt sind, können das Beratungsangebot nutzen. Die Beratung kann zu Hause, im Wohnheim oder an anderer Stelle durchgeführt werden.
Für gesetzlich Versicherte ist das Angebot kostenlos, privat Versicherte müssen gegebenenfalls mit ihrer Kasse verhandeln.
Gerne können Sie sich im Vorfeld informieren
Beratungsstelle für die gesundheitliche Versorgungsplanung
Lebenshilfe Traunstein gGmbh
Bahnweg 3, 83278 Traunstein
Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Birgit Perschl
Tel. 0861/20970238 Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!