Herzlich willkommen auf der neuen Internetseite der
Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Kreisvereinigung Traunstein e.V.
1969 - 2009 40 Jahre Lebenshilfe Traunstein e.V.
am 27.11.1969 begann mit der Gründungsversammlung die
Geschichte der Lebenshilfe im Landkreis Traunstein.
Erklärtes Ziel der Eltern-Selbsthilfe-Organisation war es
von Anfang an, die Lebensbedingungen von Menschen mit geistiger Behinderung
sowie deren Eltern und Angehörigen zu verbessern.
der Internetauftritt der Lebenshilfe Traunstein e.V. wird derzeit neu aufgebaut. Künftig werden wir Sie noch genauer und aktueller über die Leistungen und Aktivitäten der Lebenshilfe Traunstein e.V. informieren.
Unterstützen Sie die Arbeit bei der Lebenshilfe Traunstein e.V. - werden Sie Mitglied!
Die Grundrechte des Menschen, Artikel 1 - 3 Grundgesetz
Artikel 1 Grundgesetz:
(Schutz der Menschenwürde)
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Artikel 2 Grundgesetz:
(Persönliche Freiheit)
1. Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
2. Jeder hat das Recht auf Leben und die körperliche Unversehrtheit...
Artikel 3 Grundgesetz:
(Gleichheit vor dem Gesetz)
1. Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
2. .........
3. Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat... benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.