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Stationäre Kurzzeitpflege
Die Kurzzeitpflege bietet Familien mit einem Angehörigen mit Behinderung (Kinder, Jugendliche und Erwachsene) eine tage- und wochenweise Unterbringung in der Kurzzeitpflegewohnung an - zur Entlastung im Alltag, für Urlaub und zur Erholung aber auch in Notsituationen wie Krankheit usw.
Die Räume der Kurzzeitpflege haben ca. 300 qm Wohnfläche, mit einer großen Küche, Wohnzimmer (mit Spielecke und Kugelbad) sowie zwei Einzelzimmer, zwei 2-Bettzimmer und ein 3-Bettzimmer. Zusätzlich gibt es noch einen modernen Sanitärbereich mit Hubbadewanne, variablen Deckenfilter sowie eine rollstuhlgerechte Dusche mit WC für Menschen mit einer Körperbehinderung und 2 extra Toiletten. Vom Gang aus ist der schöne Garten mit Pergulla, Vogelschaukel, Kinderschaukel, Sandkasten und Rutschen erreichbar.
In der Kurzzeitpflege arbeiten 7 hauptamtliche Mitarbeiter/innen:
1 Altenpfleger, 2 Heilerziehungspflegerinnen
2 Pflegehelferinnen (die selbst einen behinderten Angehörigen haben)
2 pädagogische Mitarbeiter und viele Mitarbeiter/innen, die je nach Bedarf am Wochenende und in den Ferien eingesetzt werden.
Wir bieten keine speziellen Ferienfreizeiten an, sondern machen je nach Wetter oder Stimmungslage Tagesausflüge, z.B. ins örtliche Schwimmbad, zu den umliegenden Spielplätzen, an den Chiemsee oder gehen einfach nur ein Eis essen.
Die Anmeldung kann telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Besonders in den Schulferien sind die 9 Plätze sehr begehrt, eine frühzeitige Anmeldung ist deshalb zu empfehlen.
Ansprechpartner:
Frau Margot Zimmermann, Bereichsleitung Offene Hilfen
Frau Elisabeth Hächer, Stellv. Bereichsleitung Offene Hilfen
Tel.: 0 86 69 / 86 11 - 40
E-Mail:
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Finanzierung:
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Kurzzeitpflege, § 42 SGB XI, Leistung: 1.470 € / Jahr.
Leistungen je nach Krankenkasse:
• Stationär pro Tag 85,64 € oder 75,87 €
• Tagesaufwand der Eltern 9,20 € oder 18,97 €
= 17 ganze Tage Betreuung oder 19 Tage
Haushaltshilfe § 38 SGB V
• Bei Kur- und Krankenhausaufenthalten
• Ärztliches Attest erforderlich
Eingliederungshilfe § 61 SGB XI
• Sozialhilfeantrag muss beim Bezirk Oberbayern beantragt werden
• Tritt erst in Kraft, wenn Kurzzeit,- Urlaubs- oder Verhinderungspflege ausgeschöpft sind.
Urlaubs- oder Verhinderungspflege, § 39 SGB XI, Leistung: 1.470 € / Jahr
Leistung je nach Krankenkasse:
• Stationär pro Tag 85,64 € oder 75,87 €
• Tagesaufwand der Eltern 9,20 € oder 18,97 €
= 17 ganze Tage Betreuung oder 19 Tage
Kann in der Familie oder Kurzzeiteinrichtung stattfinden. Stunden- oder Tageweise
Abrechnung nach Gebührenvereinbarung für Haushaltshilfe oder Kurzzeitpflegesatz
Pflegeleistungsergänzungsgesetz, § 45b SGB XI - Zusätzliche Betreuungsleistungen
• 1.200 € oder 2.400 € im Jahr, je nach Einstufung durch MDK = Medizinischer Dienst. Entspricht ca. 15 oder 30 Tage
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