Lebenshilfe Traunstein gGmbH Bahnweg 3 83278 Traunstein +49861/209700 info@lebenshilfe-traunstein.de

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Neuerungen für Menschen mit Behinderung ab dem 01.01.2024

Jedes Jahr gibt es eine Anzahl von gesetzlichen Änderungen für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige. Die Bundesvereinigung hat diese in einer Übersicht zusammengestellt.

Hier geht es zum Link

Informationen vom Lebenshilfe Landesverband Bayern

In seiner aktuellen Ausgabe des "Infodienstes Elternberatung" informiert der Lebenshilfe Landesverband Bayern zu gesetzlichen und anderen Änderungen.

Unter Punkt 2 geht es um das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgestz, im Punkt 3 zum Schwerbehindertenrecht und hier speziell um das Merkzeichen "H" im Schwerbehindertenausweis.

Gleich hier nachlesen

Menschen mit Behinderung im Krankenhaus

Für Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung stellt der Aufenthalt in einem Krankenhaus eine nicht zu unterschätzende Herausforderung dar. Die Lebenshilfe  klärt zum Thema Menschen mit Behinderung im Krankenhaus auf und gibt hilfreiche Tipps. Außerdem steht eine Handreichung zur Verfügung, die sich mit den Fragen rund um die Umsetzung und Geltendmachung des neuen Anspruchs auf Begleitung im Krankenhaus beschäftigt. Sie wurde von den Fachverbänden für Menschen mit Behinderung erarbeitet und gibt den derzeitigen Diskussionsstand wieder.

Hier nähere Infos

Kostenfreie Bürgertestung für pflegende Angehörige

Pflegende Angehörige haben weiterhin einen Anspruch auf kostenfreie Bürgertestung 11 (§ 4a Abs. 1 Nr. 9 TestV n.F.). Dabei müssen diese neben der Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises zum Nachweis der Identität der zu testenden Person glaubhaft machen, dass sie eine pflegebedürftige Angehörige bzw. einen pflegebedürftigen Angehörigen pflegen. Hierfür ist eine Selbstauskunft erforderlich bzw. ausreichend.

Hier finden Sie ein Muster eines Selbstauskunftsformulares

Geschwisterwoche 2022 für Geschwister von behinderten, chronisch oder lebensverkürzend erkrankten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen

Mit einem vielfältigen Programm findet die diesjährige Geschwisterwoche im Rahmen des 60-jährigen Jubiläums des Lebenshilfe-Landesverbandes vom 25.-31.07. statt.

Hier gibt es mehr Infos dazu

Nachteilsausgleich: Merkzeichen "G" und geistige Behinderung

Immer wieder kommt es zu Streitigkeiten mit den Versorgungsämtern, unter welchen Voraussetzungen das Merkzeichen "G" bei Menschen mit geistiger Behinderung und einer damit verbundenen Störung der Orientierungsfähigkeit zuzubilligen ist.

Hierzu gibt es nun ein aktuelles Urteil des LSG Berlin/Brandenburg.

Bitte hier klicken.

Vergütung für gesetzliche Betreuung: angespartes Landespflegegeld ist nicht als Vermögen einzusetzen

Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil klargestellt, dass Beträge, die aus dem bayerischen Landespflegegeld angespart wurden, beim für die Betreuervergütung einzusetzendem Vermögen unberücksichtigt bleiben.

Quelle: Infodienst Elternberatung 06/21 des Landesverbandes

Hier ist der Beschluss einsehbar

Berechtigungsschein für Testungen auf das Coronavirus für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGBXI

Das bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat am 19.10.2021 einen Berechtigungsschein für Testungen auf das Coronavirus für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag veröffentlicht. Die in den Angeboten zur Unterstüzung im Alltag eingesetzten Personen haben demnach auch weiterhin Anspruch auf kostenfreie Testungen in einem lokalen Testzentrum. Der Berechtigungsschein kann der leistungserbringenden Person durch uns ausgestellt werden.

Bitte bei Bedarf mit Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! in Verbindung setzen.

Corona- Auszeit für Familien - Unterstützung des Bundes für Familienfreizeiten

Die Pandemie stellt insbesondere Familien mit Kindern (mit Behinderung) vor besondere Herausforderungen. Deshalb fördert der Bund "Corona-Auszeiten".

Hierfür werden 50 Mio. Euro aus dem Aktionsprogramm "Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche" zur Verfügung gestellt. Familien mit einem Angehörigen mit Behinderung und kleinen bzw. mittleren Einkommen wird ein Urlaub in einer gemeinnützigen Familienferienstätte bzw. Erholungseinrichtung ermöglicht. Sie müssen nur etwa 10 Prozent der Übernachtungs- und Verpflegungskosten bezahlen, den Rest übernimmt der Bund.

Weitere Infos hier

Kleine Pflegereform

Was ändert sich zum 01. Januar 2022?                                                                                                                                                                                           

Erhöhung der monatlichen Pflegesachleistungen:

Pflegegrad 2: bis zu 724 Euro

Pflegegrad 3: bis zu 1363 Euro

Pflegegrad 4: bis zu 1693 Euro

Pflegegrad 5: bis zu 2095 Euro

Es gibt pro Kalenderjahr mehr Geld für die Kurzzeitpflege, und zwar bis zu 1774 Euro. Bei Aufstockung durch Geld für die Verhinderungspflege bis zu 3386 Euro.

Leider werden Pflegegeld und Entlastungsbetrag nicht erhöht - auch eine automatische Steigerung der Leistungen wurde nicht vereinbart.

Wichtig zu wissen: Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung müsen auch zukünftig aus eigener tasche bezahlt werden. Der Beitrag zur Pflegeversicherung erhöht sich  für Menschen ohne Kinder.

Die Verhinderungspflege darf auch weiterhin stundenweise genutzt werden. Eine hier geplante Änderung ist durch den massiven Protest der Verbände- auch der Lebenshilfe- verhindert worden.

Weitere Infos hier

Foto:Lebenshilfe/David Maurer

Änderungen beim Teilhabestärkungsgesetz

Bundestag und Bundesrat haben mit dem Teilhabestärkungsgestz verschiedene Änderungen am SGB IX und am Behindertengleichstellungsgestz vorgenommen.

Die Lebenshilfe Bundesvereinigung bietet dazu nähere Informationen.

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