Selbsthilfegruppe Autismus 14
Autismuskids:
Die Selbsthilfegruppe für Angehörige von Kindern und Jugendlichen mit Autismus trifft sich jeden ersten Sonntag im Monat um 11 Uhr im Selbsthilfezentrum Traunstein. Interessierte sind herzlich willkommen, Anmeldungen und Informationen gibt es bei Christina Blantz per E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Autismus für junge Erwachsene:
Die Selbsthilfegruppe für Angehörige von jungen Erwachsenen mit Autismus trifft sich jeden ersten Montag im Monat um 18 Uhr im Selbsthilfezentrum Traunstein. Interessierte sind herzlich willkommen. Anmeldungen und Informationen gibt es bei Paula Wolfegger per E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Neuerungen für Menschen mit Behinderung ab dem 01.01.2024
Jedes Jahr gibt es eine Anzahl von gesetzlichen Änderungen für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige. Die Bundesvereinigung hat diese in einer Übersicht zusammengestellt.
Informationen vom Lebenshilfe Landesverband Bayern
In seiner aktuellen Ausgabe des "Infodienstes Elternberatung" informiert der Lebenshilfe Landesverband Bayern zu gesetzlichen und anderen Änderungen.
Unter Punkt 2 geht es um das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgestz, im Punkt 3 zum Schwerbehindertenrecht und hier speziell um das Merkzeichen "H" im Schwerbehindertenausweis.
Menschen mit Behinderung im Krankenhaus
Für Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung stellt der Aufenthalt in einem Krankenhaus eine nicht zu unterschätzende Herausforderung dar. Die Lebenshilfe klärt zum Thema Menschen mit Behinderung im Krankenhaus auf und gibt hilfreiche Tipps. Außerdem steht eine Handreichung zur Verfügung, die sich mit den Fragen rund um die Umsetzung und Geltendmachung des neuen Anspruchs auf Begleitung im Krankenhaus beschäftigt. Sie wurde von den Fachverbänden für Menschen mit Behinderung erarbeitet und gibt den derzeitigen Diskussionsstand wieder.
Kostenfreie Bürgertestung für pflegende Angehörige
Pflegende Angehörige haben weiterhin einen Anspruch auf kostenfreie Bürgertestung 11 (§ 4a Abs. 1 Nr. 9 TestV n.F.). Dabei müssen diese neben der Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises zum Nachweis der Identität der zu testenden Person glaubhaft machen, dass sie eine pflegebedürftige Angehörige bzw. einen pflegebedürftigen Angehörigen pflegen. Hierfür ist eine Selbstauskunft erforderlich bzw. ausreichend.
Geschwisterwoche 2022 für Geschwister von behinderten, chronisch oder lebensverkürzend erkrankten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen
Mit einem vielfältigen Programm findet die diesjährige Geschwisterwoche im Rahmen des 60-jährigen Jubiläums des Lebenshilfe-Landesverbandes vom 25.-31.07. statt.
Nachteilsausgleich: Merkzeichen "G" und geistige Behinderung
Immer wieder kommt es zu Streitigkeiten mit den Versorgungsämtern, unter welchen Voraussetzungen das Merkzeichen "G" bei Menschen mit geistiger Behinderung und einer damit verbundenen Störung der Orientierungsfähigkeit zuzubilligen ist.
Hierzu gibt es nun ein aktuelles Urteil des LSG Berlin/Brandenburg.
Vergütung für gesetzliche Betreuung: angespartes Landespflegegeld ist nicht als Vermögen einzusetzen
Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil klargestellt, dass Beträge, die aus dem bayerischen Landespflegegeld angespart wurden, beim für die Betreuervergütung einzusetzendem Vermögen unberücksichtigt bleiben.
Quelle: Infodienst Elternberatung 06/21 des Landesverbandes
Berechtigungsschein für Testungen auf das Coronavirus für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGBXI
Das bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat am 19.10.2021 einen Berechtigungsschein für Testungen auf das Coronavirus für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag veröffentlicht. Die in den Angeboten zur Unterstüzung im Alltag eingesetzten Personen haben demnach auch weiterhin Anspruch auf kostenfreie Testungen in einem lokalen Testzentrum. Der Berechtigungsschein kann der leistungserbringenden Person durch uns ausgestellt werden.
Bitte bei Bedarf mit Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! in Verbindung setzen.
Corona- Auszeit für Familien - Unterstützung des Bundes für Familienfreizeiten
Die Pandemie stellt insbesondere Familien mit Kindern (mit Behinderung) vor besondere Herausforderungen. Deshalb fördert der Bund "Corona-Auszeiten".
Hierfür werden 50 Mio. Euro aus dem Aktionsprogramm "Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche" zur Verfügung gestellt. Familien mit einem Angehörigen mit Behinderung und kleinen bzw. mittleren Einkommen wird ein Urlaub in einer gemeinnützigen Familienferienstätte bzw. Erholungseinrichtung ermöglicht. Sie müssen nur etwa 10 Prozent der Übernachtungs- und Verpflegungskosten bezahlen, den Rest übernimmt der Bund.
Kleine Pflegereform
Was ändert sich zum 01. Januar 2022?
Erhöhung der monatlichen Pflegesachleistungen:
Pflegegrad 2: bis zu 724 Euro
Pflegegrad 3: bis zu 1363 Euro
Pflegegrad 4: bis zu 1693 Euro
Pflegegrad 5: bis zu 2095 Euro
Es gibt pro Kalenderjahr mehr Geld für die Kurzzeitpflege, und zwar bis zu 1774 Euro. Bei Aufstockung durch Geld für die Verhinderungspflege bis zu 3386 Euro.
Leider werden Pflegegeld und Entlastungsbetrag nicht erhöht - auch eine automatische Steigerung der Leistungen wurde nicht vereinbart.
Wichtig zu wissen: Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung müsen auch zukünftig aus eigener tasche bezahlt werden. Der Beitrag zur Pflegeversicherung erhöht sich für Menschen ohne Kinder.
Die Verhinderungspflege darf auch weiterhin stundenweise genutzt werden. Eine hier geplante Änderung ist durch den massiven Protest der Verbände- auch der Lebenshilfe- verhindert worden.
Foto:Lebenshilfe/David Maurer
Änderungen beim Teilhabestärkungsgesetz
Bundestag und Bundesrat haben mit dem Teilhabestärkungsgestz verschiedene Änderungen am SGB IX und am Behindertengleichstellungsgestz vorgenommen.
Die Lebenshilfe Bundesvereinigung bietet dazu nähere Informationen.