Menschen mit Behinderungen haben seit Januar 2008 einen Rechtsanspruch auf ein Persönliches Budget. Dieser Anspruch ist unabhängig von Alter, Behinderungsart oder Schwere der Behinderung. Mit genannter Leistungsform können behinderte Menschen auf Antrag, anstelle von Dienst- und Sachleistungen eine Geldleistung oder Gutscheine erhalten. Sie können damit für alle Lebensbereiche wie z. B. Arbeit, Freizeit und Wohnen die für sie erforderlichen Leistungen selbst organisieren und entscheiden, welche Assistenzperson oder welchen Dienst sie in Anspruch nehmen.
Ziel ist es, die Möglichkeiten zur Selbstbestimmung und Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu erweitern.
Höhe des persönlichen Budgets und Deckelung der Mittel sind individuell unterschiedlich je nach Unterstützungsbedarf berechnet.