Lebenshilfe Traunstein gGmbH Bahnweg 3 83278 Traunstein +49861/209700 info@lebenshilfe-traunstein.de

Das Betreute Wohnen in Familien (BWF) bei der Lebenshilfe Traunstein ist eine ambulante Wohnform für Menschen mit geistiger und/oder körperlicher Beeinträchtigung. Dabei wohnen die zu begleitenden Menschen bei einer Gast-Familie, um dort ein „normales“ und funktionierendes Familienleben zu erfahren. Dabei braucht die Gast-Familie keine besonderen Vorkenntnisse im Umgang mit Menschen mit Beeinträchtigung (Prinzip der Laienhilfe). Einzige Voraussetzungen sind: Interesse für den Menschen und ein passender Wohnraum für diesen!
Das Ziel des BWF ist es, dass die Gast-Familie den Gast bedarfsgerecht begleitet und in verschiedenen Lebensbereichen unterstützt, wo er:sie es benötigt. Dabei steht im Vordergrund, die Teilhabe in der Gesellschaft und die selbstständige sowie selbstbestimmte Lebens- und Haushaltsführung des zu begleitenden Menschen zu stärken.
Die Gast-Familie und der Gast erhalten dabei regelmäßige Begleitung durch Mitarbeiter:innen des Fachteams von der Lebenshilfe Traunstein gGmbH. Neben dieser pädagogischen Unterstützung erhält die Gastfamilie monatlich 650,- € Betreuungsgeld und Miete für den zur Verfügung gestellten Wohnraum.
Das Angebot richtet sich auch an Personen, die bereits mit Geschwistern mit einer Beeinträchtigung zusammenleben und diese begleiten.
Haben Sie Interesse, einem Menschen mit Beeinträchtigung Wohnraum zur Verfügung zu stellen und diesen in ihr bestehendes Familiensystem zu integrieren?

Dann melden Sie sich bei Norbert Zillner per E-Mail oder Telefon und vereinbaren Sie einen individuellen Kennnenlerntermin.

Telefon: 0861/20970145

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Selbstbestimmt bis zuletzt - eine Stimme haben

Durch den § 132g SGB V des Palliativ- und Hospizgesetzes wurde auch für Einrichtungen der Eingliederungshilfe die Möglichkeit der Beratung zur Gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase geschaffen. Das Recht auf Autonomie und Selbstbestimmung der Menschen mit Behinderung wird, wie bereits im Bundesteilhabegesetz under UN-Behindertenrechtskonvention, nochmals deutlich gestärkt.

Das Beratungsangebot richtet sich, unabhängig von Alter und Behinderung an Menschen, die in der Lebenshilfe wohnen oder arbeiten.

Auch Angehörige, gesetzliche Betreuer*innen und Personen, die an der Versorgung, Betreuung und Pflege der Menschen mit Behinderung beteiligt sind, können das Beratungsangebot nutzen. Die Beratung kann zu Hause, im Wohnheim oder an anderer Stelle durchgeführt werden.

Für gesetzlich Versicherte ist das Angebot kostenlos, privat Versicherte müssen gegebenenfalls mit ihrer Kasse verhandeln.


Gerne können Sie sich im Vorfeld informieren

Beratungsstelle für die gesundheitliche Versorgungsplanung

Lebenshilfe Traunstein gGmbh

Bahnweg 3, 83278 Traunstein

Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Birgit Perschl

Tel. 0861/20970238      Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Lebenslanges, einzigartiges Engagement für Menschen mit Behinderung

Peter Bantlin ist 80 Jahre alt

Am 26.März 2021 wurde Peter Bantlin, der Ehrenvorsitzende der Lebenshilfe Traunstein, 80 Jahre alt.

Wolfgang Maier (1. Vorsitzender der Lebenshilfe Traunstein e.V.), Josef Schärtl (Aufsichtsratsvorsitzender der CLW gGmbH und Aufsichtsrat der Lebenshilfe Traunstein gGmbH), Alexander Callegari (Mitarbeiter der Lebenshilfe Traunstein) und Maria Huber (Mitarbeiterin im Cafe Bistro Intreff) überbrachten herzliche Glückwünsche aus allen Bereichen der großen Lebenshilfe-Familie.

Wolfgang Maier:" Peter Bantlin repräsentiert als betroffener Vater, so wie ich selbst, die Eltern - denn die Lebenshilfe Traunstein ist eine Elterninitiative". Josef Schärtl dankte für sein großes Engagement als Vertreter der Ehrenamtlichen in allen Einrichtungen der Lebenshilfe Traunstein. Bei Alexander Callegari bedankte Peter Bantlin sich stellvertretend für die großartige und hingebende Arbeit, die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter seit Jahren und vor allem in diesen schwierigen Zeiten leisten und seit Jahrzehnten geleistet haben. Der gesamten Verwaltung dankte Peter Bantlin ebenfalls herzlich. Ohne ihre Arbeit könne die Arbeit in den Einrichtungen nicht geleistet werden.

Zu guter letzt richtete Peter Bantlin seinen Dank an Maria Huber. Sie sei ein Paradebeispiel dafür, wie Menschen sich entwickeln können, wenn sie die Möglichkeit durch die Unterstützung und Begleitung der Lebenshilfe haben. "Sie und die Eltern sind die Menschen, um die es geht", zog der Jubilar sein Fazit mit Blick auf die umfassenden Aufgaben der Lebenshilfe Traunstein.

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Neuerungen für Menschen mit Behinderung ab dem 01.01.2024

Jedes Jahr gibt es eine Anzahl von gesetzlichen Änderungen für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige. Die Bundesvereinigung hat diese in einer Übersicht zusammengestellt.

Hier geht es zum Link

Informationen vom Lebenshilfe Landesverband Bayern

In seiner aktuellen Ausgabe des "Infodienstes Elternberatung" informiert der Lebenshilfe Landesverband Bayern zu gesetzlichen und anderen Änderungen.

Unter Punkt 2 geht es um das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgestz, im Punkt 3 zum Schwerbehindertenrecht und hier speziell um das Merkzeichen "H" im Schwerbehindertenausweis.

Gleich hier nachlesen

Menschen mit Behinderung im Krankenhaus

Für Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung stellt der Aufenthalt in einem Krankenhaus eine nicht zu unterschätzende Herausforderung dar. Die Lebenshilfe  klärt zum Thema Menschen mit Behinderung im Krankenhaus auf und gibt hilfreiche Tipps. Außerdem steht eine Handreichung zur Verfügung, die sich mit den Fragen rund um die Umsetzung und Geltendmachung des neuen Anspruchs auf Begleitung im Krankenhaus beschäftigt. Sie wurde von den Fachverbänden für Menschen mit Behinderung erarbeitet und gibt den derzeitigen Diskussionsstand wieder.

Hier nähere Infos

Kostenfreie Bürgertestung für pflegende Angehörige

Pflegende Angehörige haben weiterhin einen Anspruch auf kostenfreie Bürgertestung 11 (§ 4a Abs. 1 Nr. 9 TestV n.F.). Dabei müssen diese neben der Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises zum Nachweis der Identität der zu testenden Person glaubhaft machen, dass sie eine pflegebedürftige Angehörige bzw. einen pflegebedürftigen Angehörigen pflegen. Hierfür ist eine Selbstauskunft erforderlich bzw. ausreichend.

Hier finden Sie ein Muster eines Selbstauskunftsformulares

Geschwisterwoche 2022 für Geschwister von behinderten, chronisch oder lebensverkürzend erkrankten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen

Mit einem vielfältigen Programm findet die diesjährige Geschwisterwoche im Rahmen des 60-jährigen Jubiläums des Lebenshilfe-Landesverbandes vom 25.-31.07. statt.

Hier gibt es mehr Infos dazu

Nachteilsausgleich: Merkzeichen "G" und geistige Behinderung

Immer wieder kommt es zu Streitigkeiten mit den Versorgungsämtern, unter welchen Voraussetzungen das Merkzeichen "G" bei Menschen mit geistiger Behinderung und einer damit verbundenen Störung der Orientierungsfähigkeit zuzubilligen ist.

Hierzu gibt es nun ein aktuelles Urteil des LSG Berlin/Brandenburg.

Bitte hier klicken.

Vergütung für gesetzliche Betreuung: angespartes Landespflegegeld ist nicht als Vermögen einzusetzen

Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil klargestellt, dass Beträge, die aus dem bayerischen Landespflegegeld angespart wurden, beim für die Betreuervergütung einzusetzendem Vermögen unberücksichtigt bleiben.

Quelle: Infodienst Elternberatung 06/21 des Landesverbandes

Hier ist der Beschluss einsehbar

Berechtigungsschein für Testungen auf das Coronavirus für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGBXI

Das bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat am 19.10.2021 einen Berechtigungsschein für Testungen auf das Coronavirus für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag veröffentlicht. Die in den Angeboten zur Unterstüzung im Alltag eingesetzten Personen haben demnach auch weiterhin Anspruch auf kostenfreie Testungen in einem lokalen Testzentrum. Der Berechtigungsschein kann der leistungserbringenden Person durch uns ausgestellt werden.

Bitte bei Bedarf mit Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! in Verbindung setzen.

Corona- Auszeit für Familien - Unterstützung des Bundes für Familienfreizeiten

Die Pandemie stellt insbesondere Familien mit Kindern (mit Behinderung) vor besondere Herausforderungen. Deshalb fördert der Bund "Corona-Auszeiten".

Hierfür werden 50 Mio. Euro aus dem Aktionsprogramm "Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche" zur Verfügung gestellt. Familien mit einem Angehörigen mit Behinderung und kleinen bzw. mittleren Einkommen wird ein Urlaub in einer gemeinnützigen Familienferienstätte bzw. Erholungseinrichtung ermöglicht. Sie müssen nur etwa 10 Prozent der Übernachtungs- und Verpflegungskosten bezahlen, den Rest übernimmt der Bund.

Weitere Infos hier

Kleine Pflegereform

Was ändert sich zum 01. Januar 2022?                                                                                                                                                                                           

Erhöhung der monatlichen Pflegesachleistungen:

Pflegegrad 2: bis zu 724 Euro

Pflegegrad 3: bis zu 1363 Euro

Pflegegrad 4: bis zu 1693 Euro

Pflegegrad 5: bis zu 2095 Euro

Es gibt pro Kalenderjahr mehr Geld für die Kurzzeitpflege, und zwar bis zu 1774 Euro. Bei Aufstockung durch Geld für die Verhinderungspflege bis zu 3386 Euro.

Leider werden Pflegegeld und Entlastungsbetrag nicht erhöht - auch eine automatische Steigerung der Leistungen wurde nicht vereinbart.

Wichtig zu wissen: Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung müsen auch zukünftig aus eigener tasche bezahlt werden. Der Beitrag zur Pflegeversicherung erhöht sich  für Menschen ohne Kinder.

Die Verhinderungspflege darf auch weiterhin stundenweise genutzt werden. Eine hier geplante Änderung ist durch den massiven Protest der Verbände- auch der Lebenshilfe- verhindert worden.

Weitere Infos hier

Foto:Lebenshilfe/David Maurer

Änderungen beim Teilhabestärkungsgesetz

Bundestag und Bundesrat haben mit dem Teilhabestärkungsgestz verschiedene Änderungen am SGB IX und am Behindertengleichstellungsgestz vorgenommen.

Die Lebenshilfe Bundesvereinigung bietet dazu nähere Informationen.

Jugend- und Auszubildendenvertretung

Ansprechpartnerin (1. Vorsitzende)

Name

Damla Candan

Telefon

08624/879752

E-Mail

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Offene Stellen!

Dort arbeiten, wo andere Urlaub machen!

Miteinander leben

Die Zeitung "Miteinander leben" nimmt den Buchtitel der Chronik auf, die Ende 2019 zum 50jährigen Bestehen der Lebenshilfe Traunstein erschienen ist.

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